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Ihr Antragsassistent für einmalig 24,95 € inkl. MwSt
Autos im Verkehr

Unsere Leistung für Sie

Wir geben Ihnen technische und Informative Unterstützung bei der Beantragung. Wir erstellen für Sie und mit Ihren Daten einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.  Zusammen mit dem Antrag stellen wir Ihnen eine Anleitung zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie den Antragsvorgang vervollständigen und beenden können. Für unsere Leistung berechnen wir einmalig 24,95€ inkl. MwSt.

Es ist ihr persönliches zutun erforderlich.

 

Die vollständigen Unterlagen sind an das Kraftfahrtbundesamt, auf geeigneten Weg zu versenden. Die Auskunft wird von benannter Stelle erstellt und zugestellt.

Ihr Antragsassistent

Jetzt ausfüllen und fertigen Antrag

per Mail erhalten

 

Mit auslösen des Auftrags bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben und die Kenntnisnahme der AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, sowie des einmaligen Entgeltes von 24,95€ (inkl. MwSt)

Antragsassistent
So gehts

Und so einfach funktioniert´s 

Direkt mobil beantragen - online

Transparenz ist uns hierbei sehr wichtig, „Abos“ gibt es bei uns nicht!

 

Einfach das Formular vollständig ausfüllen und alle Hinweise beachten. Nach dem Bestätigen des Auftrags werden Sie weitergeleitet.

Alternativ können Sie Ihre Auskunft auf Wunsch auch beim Kraftfahrt-Bundesamt direkt und kostenlos anfordern.  Hier >

Zahlen

2. Bezahlen und Unterlagen erhalten

Nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben erstellen wir für Sie den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrteneignungsregister. Diesen vorab befüllten Antrag erhalten Sie von uns an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse. Ebenfalls erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. , eine Anleitung für das weitere Vorgehen und eine Mailvorlage für den Versand des Antrags an das Kraftfahrtbundesamt, via DE-Mail-Verfahren.

Für unsere Dienstleistung des Antragsassistenten und die Bereitstellung von Anleitung und Vorlagen entstehen Ihnen einmalig Kosten in Höhe von 24,95€ inkl. MwSt.

Unterschrift

3.  Unterschreiben und versenden

Der Antrag, den Sie als PDF-Datei von uns erhalten haben, muss durch Sie noch unterschrieben werden. Im Anschluss erstellen Sie eine geeignete Fotokopie Ihres Ausweisdokuments - hier können Sie eine der zahlreichen Apps aus den App-Stores von Google, Apple oder ... nutzen.

Erstellen Sie eine Mail unter Verwendung unserer Mail-Vorlage und erstellen einen Dateianhang für die Ausweiskopie und den Antrag und senden diese digital, via DE-Mail (kein Standard-Mail-Verfahren), an das Kraftfahrt-Bundesamt. Hauptsächlich sollte Sie den Antrag und die Ausweiskopie aber postalisch versenden.

Putzmittel

Hinweise

Bitte beachten Sie das es sich um einen Antragsassistenten handelt und im Anschluss an die Bezahlung und die Zustellung der Unterlagen ein weiteres Zutun von Ihnen notwendig ist.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt eignet sich der Antrag nicht zum digitalen versenden, sondern nur zum Drucken, Ausfüllen und anschließenden postalischen versenden.

Wir geben keine Garantie für den digitalen Versand. Die Funktionalität der digitalen Versendung wurde im Vorfeld positiv geprüft.

Wir weisen daraufhin das der Antrag auf Auskunft kostenlos ist. Die Individualisierung der Unterlagen und die Bereitstellung der weiteren Informationen zum Vorgehen, zum Versand und zur Vervollständigung, in Form einer Anleitung wird von und mit unserem Antragsassistenten umgesetzt und ist mit einer Kostenbelastung von 24,95€ behaftet.

Lassen Sie sich von uns professionell bei der Einholung Ihrer Auskunft aus dem FAER unterstützen – setzen Sie auf unseren kostengünstigen und professionellen Service!

Gut zu wissen

KBA

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde als Bundesbehörde für den Straßenverkehr am 4. August 1951 errichtet und gehört zum Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das KBA ist Dienstleister rund um das Thema Kraftfahrzeug und Fahrzeugnutzer.  Durch seine Aufgaben leistet das Kraftfahrt-Bundesamt einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland und in Europa. HIER >

Fahreignungsregister (FAER)

Im Fahreignungsregister oder kurz FAER werden rechtskräftige Entscheidungen zu Verkehrsdelikten und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Sämtliche Verstöße werden je nach Art und  der Schwere mit Punkten bewertet und im Register eingetragen. Nach bestimmten Fristen werden diese auch wieder gelöscht. Die Registerauskunft beinhaltet Ihren aktuellen Punktestand

Punktekonto

Das Punktekonto in Flensburg hat nach seiner Reform 2014 nur noch eine Obergrenze von 8 Punkten. 

Zum besseren Verständnis und zur Anschaulichkeit wurde der Punkte-Tacho erstellt. Dieser dienst der Orientierung, wobei es insgesamt vier Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg gibt. 

Stufe 1:  Vormerkung bei 1 - 3 Punkten (Farbskala grün)

Stufe 2:  Ermahnung bei 4 - 5 Punkten (Farbskala gelb)

Stufe 3:  Verwarnung bei 6 - 7 Punkten (Farbskala rot)

Stufe 4:  Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten (Farbskala schwarz)

Registerauskunft

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes ist auf mehreren Wegen möglich.

Die einfachste Möglichkeit besteht im Ausfüllen des Antragsformulars und die postalische Versendung inklusive einer Ausweiskopie des Personalausweises. Hierbei unterstützen wir mit unserem Antragsassistenten.

Sofern Sie einen Online-Ausweis besitzen kann die Registerauskunft auch volldigital durchgeführt werden. HIER >

Wer in der Nähe des Kraftfahrt-Bundesamtes wohnt oder sich so einfach sicherer fühlt was seine personenbezogenen Daten angeht kann seine Auskunft auch persönlich vor Ort beantragen und abholen.

Punktesystem

Die im FAER eingetragenen Zuwiderhandlungen werden nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit einem bis drei Punkten bewertet.

Straftaten mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis werden mit 3 Punkten bewertet. 

Die als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend bezeichneten Ordnungswidrigkeiten werden mit 2 Punkten bewertet.

Ordnungswidrigkeiten die als verkehrssicherheitsbeeinträchtigend aufgeführt werden, werden mit einem Punkt bewertet. Mehr dazu >

Punkteabbau

Die Reduzierung von Punkten aus dem Fahreignungsregister ist nur auf zwei Wegen möglich und unterliegt auch hier bestimmten Voraussetzungen und Beschränkungen. Grundsätzlich unterliegen die Punkte im FAER einer gewissen Verjährung. Diese geht aus der Registerauskunft hervor.

Zusätzlich kann alle 5 Jahre 1 Punkt reduziert oder abgebaut werden durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Diese Option besteht nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten und ist kostenpflichtig.

Für Fahrer mit mehr als 5 Punkten entfällt diese Möglichkeit jedoch.

Disclaimer

*Preis (exkl. USt.): 20,97 €

(19%) USt.: 3,98 €

Gesamtbetrag: 24,95 € inkl. MwSt.

 

Auf dieser Webseite bieten wir Ihnen einen Antragsassistenten zur Beantragung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister an. Sie erhalten lediglich einen vorab befüllten Antrag auf Auskunft aus dem Fahrteneignungsregister, eine Anleitung zum weiteren Vorgehen inklusive Mailvorlage zum digitalen Versand via De-Mail. Es ist unabhängig von unserer Dienstleistung weiteres Zutun des Kunden erforderlich zum fertigstellen und versenden des Antrags.

 

Eine solche Auskunft kann beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos angefordert werden.

 

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt eignet sich der Antrag nur über De-Mail zum digitalen versenden. Regulär ist dieser nur zum Drucken, Ausfüllen und anschließenden postalischen versenden vorgesehen. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt ein Abgleich der Unterschriften zwischen Antrag und Ausweisdokument - dies erfordert eine originale, nicht digital erstellte Unterschrift auf dem Antragsformular.

 

Wir geben keine Garantie für den digitalen Versand. 

 

Zur Klärung: Wir sind weder eine Auskunftei oder das Kraftfahrt-Bundesamt, noch kollaborieren wir mit diesen. Wir bieten lediglich einen praktischen Online-Service an, der Ihnen sowohl Zeit als auch Aufwand spart und das Erstellen des Antrags erleichtert. Wir stehen in keinerlei Geschäftsverhältnis zum Kraftfahrt-Bundesamt.

Kontakt

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