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Ihre Fragen - unsere Antworten
Welchen Sinn hat eine Selbstauskunft?

Eine Bonitätsauskunft (Selbstauskunft) hat viele Einsatzmöglichkeiten – beispielsweise kann ein Haus – oder Wohnungsbesitzer diese einholen, um die Zahlungsmoral eines möglichen neuen Mieters zu erfassen.

Doch auch die Kreditwürdigkeit einer Person lässt sich mithilfe der Selbstauskunft feststellen.

Was genau ist in der SCHUFA-Auskunft enthalten?

Neben grundlegenden Daten wie Name, Adresse (inklusive vergangener Adressen) und Geburtsdatum werden selbstverständlich auch weitere Daten bei der Auskunftei gespeichert.

Zu diesen gehören Informationen über Girokonten, Kredite oder laufende Verträge eines Bürgers.

Hierbei werden auch unvorteilhafte Daten gespeichert:

Sollte eine Bank einem Kunden beispielsweise einen Kredit kündigen, weil dieser die Raten nicht mehr bezahlen kann, wird dies ebenfalls von der Bank an die Auskunftei (SCHUFA) gemeldet.

Was letztendlich genau in den Bonitätsdokumenten steht, hängt mit dem Adressaten zusammen und ist folglich stets unterschiedlich.

SCHUFA – was ist das eigentlich?

Bei der SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine Wirtschaftsauskunftei, die privatwirtschaftlich agiert.

Hierbei speichert das benannte Unternehmen Verbraucherdaten aus den Bereichen Finanzen, Telekommunikation sowie Handel.

Sowohl Vertragspartner der Wirtschaftsauskunftei als auch dritte Personen, wie beispielsweise Vermieter, können nur einen Teil der Informationen abfragen – nur der Verbraucher selbst hat Einsicht auf den vollen Datenumfang.

Handelt es sich bei der SCHUFA um eine richtige Behörde?

Nein, die Schufa Holding AG ist keine Behörde – auch wenn Vermieter, Bankinstitute und mögliche Geschäftspartner sich zumeist nach der SCHUFA-Auskunft richten.

Bei der Schufa Holding AG handelt es ich um eine privatwirtschaftliche Organisation, deren Aufgabe es ist, Informationen über die finanziellen Verhältnisse der in Deutschland lebenden Bürger einzuholen.

Bekomme ich nur einen Kredit, wenn die SCHUFA es erlaubt?

Nein, dies ist nicht der Fall, für Kreditentscheidungen ist in jedem Fall das Bankinstitut selbst zuständig.

Allerdings wird jede Bank sowohl die von der Auskunftei bereitgestellte Bonitätsauskunft als auch das sogenannte „Scoring“ (das bisherige Zahlungsverhalten bzgl. Geschäftspartnern) als Grundlage für ihre Entscheidung heranziehen.

Eignet sich die Selbstauskunft als Dokument für den Vermieter?

Laut der SCHUFA Holding AG eignet sich die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO (Datenkopie) nicht als Auskunftsdokument für Vermieter oder andere Vertragspartner, da die Selbstauskunft ein zu großes Maß an Informationen preisgibt. Hier kann jedoch auch mit schwärzenden gearbeitet werden.

Was ist in einer Datenkopie nach Art.15 DS-GVO enthalten?

Bei der Schufa nach Art.15 DSGVO (Datenkopie) handelt sich um eine Auskunft darüber, ob personenbezogene Daten über Ihre Person gespeichert wurden und welche dies sind. Explizit wird hier abgefragt welche personenbezogenen Daten ganz konkret verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden. Des Weiteren werden diese kategorisiert und auch sämtliche Empfänger dieser Daten aufgelistet. Zu diesen Daten wird die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer vermerkt, sowie auch die Herkunft der Daten. Es sind Hinweise zum Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung abgebildet und ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO. Zusätzlich ist das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgeführt. Auch für den Fall einer Datenübermittlung in Drittländer sind Informationen über die Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vermerkt.

Wie lange dauert es bis ich meine Auskunft bekomme?

Auskünfte wie die Bonitätsauskunft oder den Bonitätscheck kann man sofort erhalten. Diese kann man in bestimmten Bankfilialen empfangen oder in Onlineportalen bestellen und direkt nach Zahlungseingang per PDF-Datei abrufen. 

Die Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO (Datenkopie) wird jedoch ausschließlich postalisch von der Schufa versendet. Daher ist hier mit einer etwas längeren Wartezeit zu rechnen, meist zwischen 4 und 10 Werktagen.

Laut Art.12 Abs.3 DS-GVO darf die Zustellung der Unterlagen jedoch 30 Tage nicht überschreiten. 

Bekomme ich meine Selbstauskunft auch digital (als PDF) ?

Die Selbstauskunft oder auch Datenkopie genannt, wird grundsätzlich postalisch versendet durch die Schufa. In den Unterlagen die Sie erhalten ist ein Download-Code mit einer Kurzanleitung für den Download-Prozess enthalten.

Hierfür steht folgende Website zur Verfügung: https://www.elektronische-datenkopie.de

Dort können Sie, unter Angabe des Codes, des Dokumentendatums und der Referenznummer, ihre Selbstauskunft nach Art.15 DS-GVO (Datenkopie) als PDF-Dokument herunterladen.

Was ist Bestandteil der Dienstleistung ?

Wir bieten Ihnen auf unserer Website eine Dienstleistung an mit der wir Sie bei der Beantragung Ihrer Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO (Datenkopie) unterstützen. Mit den Daten die Sie uns im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung stellen formulieren wir einen Antrag auf Auskunft für Sie. Zusammen mit Ihren Personenbezogenen Daten senden wir diesen für Sie per E-Mail an die Schufa Holding AG.

Wir erstellen keine Auskünfte und wir versenden diese auch nicht.

Unserer Dienstleistung gilt als erbracht mit dem nachweisbaren Versand des Antrags.

Da wir keine Prüfung Ihrer Angaben durchführen tragen wir auch keine Haftung und geben keine Gewährleistung für die Zustellung einer Auskunft durch die Auskunftei.

Wie oft kann ich eine Selbstauskunft beantragen?

Entgegen der Grundsätzlichen Annahme kann man die Selbstauskunft gemäß Art. 15 DSGVO (Datenkopie) nicht nur einmal im Jahr kostenlos beantragen. Diese kann "regelmäßig" beantragt werden und die Schufa Holding AG wird diese in den meisten Fällen auch erstellen und zustellen. Mindestens nach größeren Änderungen wie die Abzahlung von Krediten oder die Aufnahme neuer Kredite und weiterer Einflussgeber für Ihre Bonität, kann eine neue Selbstauskunft beantragt werden.

Was kostet eine Datenkopie / Selbstauskunft ?

Eine Selbstauskunft oder auch Datenkopie, muss von der Auskunftei kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Wir als externer Dienstleister erheben jedoch gebühren für unsere Dienstleistung. Daher kommt es gelegentlich zu Verwechslungen. Unsere Dienstleistung, also der Antragsservice und hier explizit die Erstellung eines Antrags auf Auskunft uns die fachgerechte Übermittlung des Antrags an die Auskunftei, ist kostenpflichtig.

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